Grundgesetz Artikel 10, Absatz 1: Das
Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind
unverletzlich.
Eckpunkte der deutschen Kryptopolitik,
verabschiedet vom deutschen Bundeskabinett am 2. Juni
1999: Der Einsatz kryptographischer Verfahren ist
von außerordentlicher Bedeutung für eine effiziente technische
Kriminalprävention. Dies gilt sowohl für die Gewährleistung der
Authentizität und Integrität des Datenverkehrs wie auch für den
Schutz der Vertraulichkeit.
Elektronische Daten spielen im Zeitalter des Computers und der
weltweiten Vernetzung eine herausragende Rolle. Privatleute,
Firmen, Politiker, Organisationen und Behörden machen zunehmend
Gebrauch von der bequemen, schnellen und preisgünstigen
Möglichkeit, per E-Mail zu kommunizieren, und nutzen elektronische
Speichermedien (Festplatten, Disketten, CDROMs), um darauf ihre
persönlichen Daten, Forschungsergebnisse, Firmengeheimnisse,
Kunden- oder Patienteninformationen, Statisken, Notizen, Entwürfe,
Umsatzzahlen usw. zu speichern. Bei der Abwicklung von
Geschäftsvorgängen (Bestellung, Bezahlung, Verträge) spielt das
Internet eine immer wichtigere Rolle. Den Weg, den Ihre Daten über
das Internet zu einer Zieladresse gehen, können Sie weder
vorhersagen noch vorherbestimmen. Alle Daten, die unverschlüsselt
(oder mit einer unsicheren Methode verschlüsselt) über's Netz
gehen, sind quasi öffentlich. Man muß davon ausgehen, das diese
Daten - von wem auch immer - mitgelesen oder manipuliert und - zu
welchem Zweck auch immer - mißbraucht werden können. Daten, die
Sie auf Ihrem Computer abgespeichert haben, sind meist nicht
sicher vor unbefugten Zugriffen. Viele Rechner sind nicht einmal
mit einem Paßwortschutz versehen, und selbst bei vorhandenem
Paßwortschutz gibt es vielfältige Möglichkeiten, an diese Daten zu
gelangen. Noch nie war es so einfach und effektiv möglich, in Ihre
Privatsphäre einzudringen oder Zugang zu Ihren vertraulichen
Informationen zu erlangen.
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